Folgende verbindliche Fristen gelten für alle Studierende
(Auch wenn abweichend von einigen Prüfungsordnungen!)
Mündliche Prüfungen
Klausuren:
Zu spät eingehende An- und Abmeldungen werden nicht berücksichtigt bzw. anerkannt!
Beachten Sie bitte, dass auch die Verlegung einer mündlichen Prüfung nur bis 7 Tage vor der Prüfung möglich ist. Diese Verlegung ist dem Prüfungsamt mitzuteilen.